23.08.2012

Der Weisheit letzter Schluss


Der Nachteil von mutwillig zerschmissenen Kaffeelieblingstassen, die durch Kater und nicht durch Kinder zerstört wurden, besteht eindeutig darin, dass man es nicht vom Taschengeld abziehen kann!




6 Kommentare:

  1. Das spricht dafür, dass auch Haustiere ein Taschengeld erhalten sollten, oder? Ich hoffe, es war kein Lieblingsstück. Manchmal ist man ja auch froh, wenn etwas »endlich« kaputt gegangen ist ;) Wir hatten da mal eine Hedwig Bollhagen Kanne ... die war zwar schön und kostbar (und eine liebe Erinnerung an eine Freundin) aber unbedienbar ... niemals hätten wir sie wegegeben oder gar entsorgt ... aber eines Tages wurden wir sie los, weil sie ausversehen (wirklich jetzt) tragisch stürzte (was kein Wunder war bei der Figur - so ganz flach und lang und mit Tee kaum zu tragen) ... und das alles ohne Katze!

    Ich war hier schon mal zum Fisch am Freitag! Erinnere ich mich. Nun fand ich dich über dich auf meinem Lesesofa wieder. Sehr fein.

    Liebe Grüße . Tabea

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    1. Oh doch, es war leider eine sehr geliebte Tasse (gibt´s aber dank dem Lieblingsschweden nochmal :-))

      Den Vorschlag mit dem Taschengeld für Katzen hat mir gestern auch schon mal jemand gemacht, vielleicht sollte ich ernsthaft darüber nachdenken - immerhin ist das nicht die erste Tasse, die Mukesh zerschossen hat. :-)

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  2. Aber dieses Bild könntest du verkaufen und hättest so das Geld wieder drin.....liebe Grüße von mir!

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  3. Kann man da nicht noch was upcyceln :-)? Geht ja bald wieder los...

    Liebe Grüße von Kirstin

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    1. Och nö, nee, jetzt hab ich doch alles schon im Müll :-)

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  4. Ha, ja das stimmt wohl (leider)! ;0)

    Alles Liebe und ein zauberhaftes Wochenende (auch ohne Lieblingstasse),
    Sonja

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Schön, dass du hier bist. Ich freu mich sehr über ein nettes Wort oder zwei oder drei :-)